Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastronomie und
Beherbergungsunternehmens Mühle Dörrwalde GmbH

Geltungsbereich:

Geschäftsbedingungen für Verträge über die entgeltliche Überlassung von Übernachtungszimmern, sowie Veranstaltungsräumen und dazugehörigen Bereichen auf der Grundlage eines abgeschlossen Vertrages über das Erbringen gastronomischer Leistungen und Lieferungen durch das Unternehmen Mühle Dörrwalde GmbH ( Hotel, Pension, Restaurant ) an einen Gast ( Veranstalter, Auftraggeber, Besteller ).

Vertragsverhältnis:

1.) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrages des Gastes durch das Unternehmen Mühle Dörrwalde GmbH zustande. Dabei steht es dem Unternehmen frei, die Reservierung schriftlich zu bestätigen.
2.)Vertragspartner sind die Mühle Dörrwalde GmbH und der Gast.
3.)Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner gegenüber der Mühle Dörrwalde GmbH für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen.
Leistungen, Preise, Zahlungen:
1. )Die Mühle Dörrwalde GmbH ist verpflichtet, alle vertraglich zugesagten Leistungen entsprechend der getroffenen Vereinbarungen zu erbringen.
2.)Der Gast ist verpflichtet, alle vereinbarten und ggf. darüber hinaus beanspruchten Leistungen zu bezahlen. Dies gilt auch für alle vom Gast veranlassten Leistungen und Auslagen der Mühle Dörrwalde GmbH an Dritte.
3.)Der vereinbarte Preis schließt die jeweilig gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Gesetzliche Mehrwertsteuererhöhungen nach Vertragsabschluss gehen zu Lasten des Gastes.
4.)Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich in dieser Zeit der reale Marktpreis, kann dieser dem vereinbarten Vertragspreis angemessen angepasst werden.
5.) Die vertraglich festgelegten Preise sind auf das Vertragsvolumen bezogen und können im Falle nachträglicher Auftragsänderung seitens des Gastes ganz oder in Teilen durch die Mühle Dörrwalde GmbH neu verhandelt werden, ggf. kann der Vertrag unter angemessener Begründung durch die Mühle Dörrwalde GmbH ganz oder in Teilen ersatzlos aufgelöst werden.
6.)Rechnungen der Mühle Dörrwalde GmbH sind ohne Angabe eines Zahlungsziels nach Eingang der Rechnung binnen 10 Tagen zu bezahlen.
Die Mühle Dörrwalde GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Vertragsabschluss mit hoher Rechnungserwartung, insbesondere bei Gruppenveranstaltungen kann die Mühle Dörrwalde GmbH eine angemessene Vorauszahlung einfordern.
Bei Zahlungsverzug ist die Mühle Dörrwalde GmbH berechtigt, Zinsen über den jeweiligen Diskontsatzes der deutschen Bundesbank zu berechnen. Beiden Vertragspartnern bleibt der Nachweis über eventuelle Schadenshöhen vorbehalten.
7.) Alle Ansprüche gegen die Mühle Dörrwalde GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
8.) Es gilt das deutsche Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

 

Rücktritt- und Stornierung

1.)Die Mühle Dörrwalde GmbH ist berechtigt vom Vertrag oder Angebot ohne Schadensersatz dem Gast gegenüber zurückzutreten wenn:
– höhere Gewalt oder nicht vom Unternehmen zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
– gewährte Optionstermine seitens des Gastes nicht eingehalten werden,
– vertraglich vereinbarte Vorauszahlungen durch den Gast nicht eingehalten wurden
– Zimmer und Räume unter irreführenden oder falschen Angaben gebucht wurden
– Die Mühle Dörrwalde GmbH begründete Annahme hat, dass durch die Inanspruchnahme des Gastes die Sicherheit oder der reibungslose Geschäftsablauf oder das Ansehen des Unternehmens gefährdet sind. Die Mühle Dörrwalde GmbH ist verpflichtet, dem Gast unverzüglich Mitteilung von Rücktritt zu machen.
2.)Ein Rücktritt des Gastes vom Vertrag oder einzelnen Teilen des Vertrages wird nur möglich nach schriftlicher Bestätigung seitens der Mühle Dörrwalde GmbH.
Erfolgt diese nicht, so ist der vertraglich vereinbarte Preis auch ohne Erhalt oder Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung vollumfänglich an die Mühle Dörrwalde GmbH zu bezahlen.

 

Reservierungen und Stornierungen von Veranstaltungskarten

Alle verbindlichen Reservierungen gelten als Vertragsabschluss zwischen dem Reservierenden und der Mühle Dörrwalde GmbH und werden dem Gesetz entsprechend behandelt. Dies gilt auch und insbesondere für Bestellungen/ Buchungen im Veranstaltungs- und Gastronomiebereich für weitere Personen, bzw. für bestellte Leistungen über den eigenen Bedarf des Bestellers hinaus.

Der Gast erwirbt mit der Reservierung und Bezahlung einen Anspruch auf Teilnahme an der für ihn reservierten Veranstaltung. Beim Erwerb von Veranstaltungskarten hat der Käufer keinen rechtlichen Anspruch auf Rückgaberecht. 

Auf Kulanz bieten wir für langfristig getätigte Reservierungen, im Falle von Krankheit, Unfall oder Tod bis 4 Wochen im Voraus der geplanten Veranstaltung, eine Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Veranstaltungstermin an.

 

Haftung

1.) Sollten Störungen oder Mängel an Leistungen der Mühle Dörrwalde GmbH auftreten, wird das Unternehmen nach Kenntnisnahme für unverzügliche Abhilfe sorgen, bzw. eine Ersatzleistung schaffen, zur Rückzahlung des Preises kommt es erst in letzter Instanz, wenn alle vorherigen Bemühungen scheitern.
2.)Für alle eingebrachten Sachen durch den Gast in die Mühle Dörrwalde GmbH haftet das Unternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn eine Aufbewahrungsauftrag bestand, in dem Geld und Wertgegenstände im hauseigenen Safe verwahrt wurden und bei Zerstörung oder Verlust des Safes unmittelbar und unverzüglich Verlustanzeige gemacht wurde.
3.) Mit der Bereitstellung eines Parkplatzes oder Carports für PKW´s, Fahrräder oder anderen Gegenständen entsteht kein Aufbewahrungsvertrag. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung dieser o.andere Gegenstände oder deren Inhalte haften weder die Mühle Dörrwalde GmbH noch seine Erfüllungsgehilfen.
4.)Schadensersatzansprüche seitens des Gastet gegenüber dem Unternehmen aus nicht getätigten Weckanrufen, Nachrichtenübermittlungen oder Warensendungen sind ausgeschlossen, sofern keine grobe Vernachlässigung oder Vorsatz nachweislich vorliegen. Fundsachen werden auf Anfrage und Kosten des Gastes nachgesandt.
5.) Alle zur öffentlichen Verfügung stehenden Bereiche des Unternehmens derMühle Dörrwalde GmbH, einschließlich gebuchter Räume und Einrichtungen nutzt der Gast auf eigene Gefahr.
Für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht nicht erkennbar sind, haftet das Unternehmen nicht. Ebenso nicht für Mängel und Schäden, die dem Gast durch Erfüllungsgehilfen des Unternehmens der Mühle Dörrwalde GmbH entstehen.
6.) Der Gast ist verpflichtet, alle zur öffentlichen Verfügung stehenden Bereiche des Unternehmens der Mühle Dörrwalde GmbH, einschließlich gebuchter Räume und Einrichtungen und Gästezimmer sorgfältig und verantwortungsvoll zu nutzen und zu behandeln. Für Schäden, die durch den Nutzer/ Besteller selber bzw. weitere Personen, die auf Grund des Reservierungsvertrages zum Nutzer/ Besteller gehören, haftet in erster Linie der Vertragspartner/ Nutzer/ Besteller gegenüber der Mühle Dörrwalde GmbH.

Schlussbestimmungen

1.) Änderungen und Ergänzungen von Verträgen sind schriftlich und nur zwischen beiden Vertragspartnern möglich und verbindlich.
Einseitige Änderungen durch den Gast sind unwirksam. Begründete Änderungen in geringfügiger Form und Zumutbarkeit sind seitens des Unternehmens der Mühle Dörrwalde GmbH zu akzeptieren.
2.) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Unternehmens oder nachweislich andere und gegenseitig vereinbarte Zielorte.
3.) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der zuzuordnende Sitz des Unternehmens der Mühle Dörrwalde GmbH, Zur Mühle 20 in 01983 Großräschen, Ortsteil Dörrwalde.
Es gelten die gesetzlichen Regeln der Unwirksamkeit, Bestimmungen dieser AGB´s,werden durch möglicherweise einzelne unwirksame Bestimmungen nicht berührt.